Dürfen Haustiere im Garten begraben werden?
Haustiere sind wichtige Begleiter im Leben vieler Menschen. Sterben sie, muss richtig gehandelt werden. Dafür gibt es einige Vorschriften, die unbedingt beachtet werden sollten. Ein Begräbnis im Garten ist selten die richtige Lösung.
Wer sein Haustier verliert, trauert und würde es am liebsten ganz in der Nähe begraben. Aber dies ist nicht ohne weiteres möglich. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die in Frage kommen. Dabei spielt auch die Größe des Haustieres eine wichtige Rolle.
Verschiedene Vorschriften
Stirbt das geliebte Haustier, stellt sich neben der Trauer auch die Frage nach der Beerdigung. Viele Menschen würden ihren jahrelangen Begleiter gern im Garten begraben. Aber dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Gesetzeslage sieht vor, dass Haustiere nur im Garten begraben werden dürfen, wenn der Garten Eigentum des Haustierbesitzers ist und das Tier nicht größer als ein Wolfshund ist. Die Grabstelle sollte sich mindestens etwa ein bis zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt befinden. Außerdem muss das Grab mindestens 50 Zentimeter tief sein. Es dürfen keinerlei Gegenstände mit ins Grab gelegt werden. Das Tier sollte in umweltfreundlichen Materialien eingepackt sein.
Kleinere Haustiere wie Hamster oder Vögel dürfen laut Vorschrift auch in der Mülltonne entsorgt werden. Allerdings nur in der Restmülltonne
Tierbeerdigungen auf dem Tierfriedhof
Immer mehr Menschen entscheiden sich ganz bewusst für ein Haustier. So entstanden im Laufe der vergangenen Jahre auch spezielle Tierfriedhöfe, auf denen die geliebten Tiere beigesetzt werden. Die Kosten für eine Beerdigung auf dem Tierfriedhof liegen zwischen 100 und 300 Euro.
Auch das Verbrennen des Tierkörpers in einem Krematorium ist eine Möglichkeit. Dieser Vorgang kostet zwischen 105 und 315 Euro, abhängig vom Gewicht des Tieres. Die Asche kann später in einer entsprechenden Urne beigesetzt werden. Aber auch dies ist nur auf dem eigenen Grundstück oder auf dem Tierfriedhof möglich.
Wer daran denkt, sein Haustier auf öffentlicher Fläche zu begraben, sollte unbedingt davon absehen. Denn in diesem Fall droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Ein Kommentar
Estefania Garosz
Ich frage mich derzeit, ob man eine Tierbeerdigung auf dem eigenen Grundstück vornehmen darf. Ihren Ausführungen nach, muss man Inhaber des Grundstücks sein und die Größe des Tieres spielt eine Rolle. Vielen Dank für diese Informationen zur Tierbeerdigung. Ich werde dies nochmal mit meiner Familie absprechen.